Aus- und Weiterbildungsmodule
Eine der wichtigsten Voraussetzungen zum sicheren Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen
(Unmanned aircraft systems, UAS) ist die Qualifikation des Fernpiloten. Er muss in die Bedienung der unbemannten Luftfahrzeugsysteme umfassend eingewiesen sein, ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Navigation, über die dafür einschlägigen rechtlichen Grundlagen, über die örtliche Luftraumordnung, Meteorologie sowie über allgemeine praktische Kenntnisse und Fertigkeiten in der Anwendung des unbemannten Luftfahrzeugsystems verfügen
Theoretische Schulung zum sicheren Betrieb und Umgang mit zivilen Drohnen (UAS)
§§
THEORIE
Einzelne Theorie-Module können kombiniert werden
PRAXIS
Praktische Drohnenflüge auf regionalen Modellfluggeländen
WILDTIERRETTUNG
Fernpiloten-Lizenz und Ausnahme-Aufstiegserlaubniss nach LuftVO §§ 21