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Modellflug - ein gefahrloses Hobby ?

 

Nach vielen Jahren der "Ruhe" ereigneten sich bei dem Betrieb von Flugmodellen innerhalb von 8 Monaten drei schwere Flugunfälle. Dabei wurden zwei Personen getötet, zwei erlitten schwere zum Teil lebensgefährliche Verletzungen und zwei Personen kamen leicht verletzt davon. Hierbei handelt es sich um die der Flugunfalluntersuchungsstelle (FUS) gemeldeten Unfälle. Von den, bei Versicherungen als "Unfälle beim Spazierengehen" deklarierten Schnitt-, Schürf-, Platz-, Brand- und anderen Wunden soll erst gar nicht die Rede sein. Die Schilderung des Hergangs dieser drei uns gemeldeten Flugunfälle undder dabei gewonnenen Erkenntnisse soll Piloten, Flugleitern und Vereinsvorständen dabei helfen, eigene Sicherheitsprobleme zu erkennen, zu diskutieren und Abhilfe zu schaffen, um dadurch zukünftige Unfälle zu verhindern.Bei einem  Flugtag eines Modellflugvereins vor etwa 1 000 Zuschauern stand unter anderem eine Kunstflugvorführung miteinem motorisierten Großmodell auf dem Programm. Nachdem zunächst problemlos verschiedene Flugfiguren geflogenworden waren, überflog das Luftfahrzeug den Flugplatz schräg in Richtung des Zuschauerbereiches. In geringer Höhe überder Start- und Landebahn, wurde eine gerissene Rolle aufwärts vorgeführt. Diese wurde in Richtung der Zuschauer ausgeleitet. Bei dem anschließenden Abschwung zur Beendigung der Flugfigur geriet das Flugmodell über den Zuschauerraum, und es kam im Abfangbogen zu einer Kollision mit vier Personen.

 

Folge: Ein Toter, ein Schwerverletzter und zwei Leichtverletzte.

 

Es wurde festgestellt, daß eine Störung der PCM-Anlage entgegen der ersten Annahme mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vorgelegen hat. In der behördlichen Veranstaltungsgenehmigung geforderte Sicherheitsabstände und festgelegte Flugräume waren durch den Piloten nicht eingehalten worden. Es bestehen zumindest erhebliche Zweifel daran, daß der Pilot durch den Veranstalter ausreichend in die geltenden Bestimmungen eingewiesen wurde. Ein weiterer Unfall ereignete sich, als ein, sich im Endanflug zur Landung befindliches Großmodell, mit dem Piloten einesanderen Flugmodells kollidierte. Der Verunglückte hatte zum Unfallzeitpunkt die Flugleiterfunktion inne. Er sollte, wie in der Flugordnung des Vereins vorgesehen, für den Zeitraum des Fluges des Vereinskameraden die Luftraumbeobachtung übernehmen. Gleichzeitig führte er selbst Flüge mit seinem Wurfgleiter durch. Er war gerade auf der Landebahn, als das Luftfahrzeug mit ihm zusammenprallte.

 

Folge: Ein Toter.

 

Es wurde ermittelt, daß der Pilot etwa eine halbe Minute vor der Kollision die bevorstehende Landung durch Rufe angekündigt hatte. Den auf der Bahn stehenden Kameraden hatte er erst unmittelbar vor der Kollision bemerkt. Der Verunglückte selbst hatte das landende Flugzeug offenbar nicht gesehen. Bei einer Wägung wurde festgestellt, daß die Masse des Flugmodells ca. 1,5 kg oberhalb der 20-kg-Grenze lag und es für den Betrieb somit einer Erlaubnis nach derVerordnung über Luftfahrtpersonal, einer Verkehrszulassung für das Luftfahrzeug und einer speziellen Aufstiegsgenehmigung der Landesluftfahrtbehörde bedurft hätte.Bei dem dritten Unfall geriet ein von einem Acker gestartetes Segelflugmodell mit Elektromotor in eine unkontrollierte Fluglage und traf einen Zuschauer am Kopf.

 

Folge: Der Zuschauer erlitt lebensgefährliche Verletzungen.

 

Zur Verhinderung möglicher ähnlich gelagerter Flugunfälle empfiehlt die FUS:-  Überprüfen Sie, inwieweit an Ihrem Fluggelände die häufig vor Jahren erteilten behördlichen Auflagen eingehalten werden. -  Weisen Sie insbesondere bei Luftfahrtveranstaltungen "Gastflieger" gründlich in die flugplatzspezifischen Bedingungen ein. (Sicherheitsabstände, Flugräume, Flughöhen etc.) -  Bedenken Sie, daß bauliche Verbesserungen an Ihrem Flugmodell möglicherweise auch schwerwiegende! Folgen haben können. -  Seien Sie sich bewußt, daß trotz vielversprechender Werbebroschüren auch modernsteTechnik (z.B. PCM + "Failsafe") keinen absoluten Schutz gegen Störungen oder unkontrollierte Abstürze bieten kann. -  Überprüfen Sie selbstkritisch Ihre fliegerischen Fähigkeiten und die eingesetzte Technik undbleiben Sie mit Ihrer Fliegerei immer auf der "sicheren Seite". -  Fragen Sie beim Kauf neuer Bausätze den Hersteller oder Vertreiber nach den für das erworbene Flugmodell geltenden luftrechtlichen Bestimmungen. (z.B. Aufstiegsgenehmigung,Zulassungspflicht etc.)

§ 1 LuftVO
 

Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr

 

(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

(2)  Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung unvermeidbar erfordert.

(3)  Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeugs oder sonst als Mitglied der Besatzung behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen und nicht als anderes Besatzungsmitglied tätig sein.

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