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Bürgerservice
Dienstleistung als Ehrenamt
Förderung der Medienkompetenz für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und eGovernment
Warum ?
Der Ausweis mit dem Klick
Anderes Format und neue Funktionen
Der Personalausweis mit Chip wurde am 1. November 2010 auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) eingeführt.
Der Personalausweis auf einen Blick:
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Scheckkartenformat
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Chip im Ausweis
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Online-Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten oder Terminals
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Speicherung des Lichtbildes und freiwillige Speicherung der Fingerabdrücke zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Inhaber
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Unterschriftsfunktion für das rechtverbindliche elektronische Unterschreiben von Verträgen, Anträgen, Urkunden usw.
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erweiterte Sicherheitsmerkmale: Seit dem 2. August 2021 auf allen neu ausgestellten Personalausweisen immer zwei Fingerabdrücke gespeichert.
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besonderer Schutz der biometrischen Daten
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