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Warum ?

 

Der Ausweis mit dem Klick

 

Anderes Format und neue Funktionen

 

Der Personalausweis mit Chip wurde am 1. November 2010 auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG) eingeführt.

 

Der Personalausweis auf einen Blick:

 

  • Scheckkartenformat
  • Chip im Ausweis
  • Online-Ausweisfunktion für den Einsatz im Internet und an Automaten oder Terminals
  • Speicherung des Lichtbildes und freiwillige Speicherung der Fingerabdrücke zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Inhaber
  • Unterschriftsfunktion für das rechtverbindliche elektronische Unterschreiben von Verträgen, Anträgen, Urkunden usw.
  • erweiterte Sicherheitsmerkmale: Seit dem 2. August 2021 auf allen neu ausgestellten Personalausweisen immer zwei Fingerabdrücke gespeichert.
  • besonderer Schutz der biometrischen Daten
 
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